Elterngeld als Selbstständige

Der Satz ist derselbe wie für Angestellte. Die Bemessungsgrundlage nicht — und darin liegt der ganze Unterschied.

Elterngeld ist eine Leistung, die Selbstständigen genauso zusteht wie Angestellten. Was sich unterscheidet, ist die Berechnung: sie greift auf den Gewinn zu, und der ist bei einem Freelancer selten gleichmäßig.

Der Satz und die Grenzen

Anteil des Einkommens vor der Geburt67 %
Höchstbetrag im Monat1.800 €
Mindestbetrag im Monat300 €

Der Satz ist gestaffelt: unter 1.000 € Einkommen steigt er über 67 % hinaus, über 1.200 € sinkt er auf 65 %. Der Höchstbetrag von 1.800 € ist bei einem monatlichen Netto-Einkommen von rund 2.687 € erreicht — darüber bringt jeder weitere Euro Einkommen kein weiteres Elterngeld. Für einen Freelancer mit einem mittleren Tagessatz ist der Deckel damit schnell erreicht.

Die Bemessungsgrundlage, und warum sie tückisch ist

Für Selbstständige zählt der Gewinn aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft — nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Das ist derselbe Weg, den der Netto-Rechner Zeile für Zeile geht.

Der entscheidende Punkt: maßgeblich ist regelmäßig der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht der Monate direkt vor der Geburt. Ein schwaches Jahr senkt das Elterngeld noch lange danach; ein starkes hebt es, auch wenn die Auftragslage inzwischen gedreht hat. Wer die Familienplanung kennt, kann das einrechnen — es ist eine der wenigen Stellen, an denen der Zeitpunkt eines guten Jahres bares Geld wert ist.

Der Zusammenhang, den man leicht übersieht. Wer im Bezugszeitraum weiterarbeitet, mindert damit sein Elterngeld — Einkommen während des Bezugs wird angerechnet. Für einen Selbstständigen, der einen Kunden nicht einfach «pausieren» kann, ist das die eigentliche Planungsfrage, und sie ist eher eine Frage der Auftragsgestaltung als eine steuerliche.

Was gleichzeitig weiterläuft

Warum das Bezugsjahr über die Höhe entscheidet

Bei einem Angestellten zählen die zwölf Monate vor der Geburt. Bei einem Selbstständigen zählt regelmäßig das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr — und das verschiebt die Rechnung um bis zu zwei Jahre:

Geburt im…maßgeblicher GewinnAbstand
JanuarWirtschaftsjahr des Vorvorjahres, wenn das Vorjahr noch nicht veranlagt istbis zu 24 Monate
DezemberWirtschaftsjahr des Vorjahresrund 12 Monate

Ein schwaches Jahr wirkt also lange nach. Umgekehrt hebt ein starkes Jahr das Elterngeld, auch wenn die Auftragslage inzwischen gedreht hat. Das ist eine der wenigen Stellen im deutschen Recht, an denen der Zeitpunkt eines guten Jahres bares Geld wert ist — und eine der wenigen, die sich mit einer bekannten Familienplanung tatsächlich einrechnen lässt.

Was während des Bezugs passiert

Wie es sich mit den anderen Absicherungen einordnet

Elterngeld ist die einzige Leistung dieser Reihe, die einem Selbstständigen ohne Vorbedingung zusteht. Die drei anderen verlangen eine Handlung, und zwei davon eine Frist:

Elterngeldsteht zu, ohne Frist und ohne Wahlerklärung
KrankengeldWahlerklärung nötig, erst ab der 7. Woche
ArbeitslosenversicherungAntrag binnen 3 Monaten, danach dauerhaft verschlossen
Altersvorsorgefreiwillig, jederzeit nachholbar

Diese vier Zeilen zusammen sind der Grund, warum ein gleichwertiger Tagessatz über dem liegt, was ein reiner Nettovergleich ergibt — nachzurechnen im Gehalt-Umrechner.

Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige Elterngeld?

Ja, zu denselben Sätzen. Nur die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich: es zählt der Gewinn nach Steuern und Sozialabgaben.

Wie hoch ist es maximal?

1.800 € im Monat, erreicht bei einem maßgeblichen Einkommen von rund 2.687 € monatlich. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €.

Welches Jahr wird herangezogen?

Bei Selbstständigen regelmäßig das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr — nicht die Monate unmittelbar vor der Geburt.

Darf ich während des Bezugs arbeiten?

Ja, aber Einkommen im Bezugszeitraum wird angerechnet und mindert die Leistung.

Stand: 17.08.2026. Quelle: § 2 BEEG (Bemessung im Detail: §§ 2c bis 2f BEEG). Keine Beratung — die Elterngeldstelle entscheidet.

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Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige Elterngeld?
Ja, zu denselben Sätzen wie Angestellte. Unterschiedlich ist nur die Bemessungsgrundlage: bei Selbstständigen zählt der Gewinn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Wie hoch ist das Elterngeld maximal?
1.800 Euro im Monat; der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro (§ 2 BEEG).
Welches Jahr ist für die Berechnung maßgeblich?
Bei Selbstständigen regelmäßig das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr, nicht die Monate unmittelbar vor der Geburt.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, aber Einkommen im Bezugszeitraum wird angerechnet und mindert die Leistung.