Steuervorauszahlungen
Der Liquiditätsschock, der fast jeden im zweiten Jahr trifft — und der sich vollständig vorhersehen lässt.
Im ersten Jahr der Selbstständigkeit zahlst du oft gar keine Einkommensteuer — nicht weil keine anfällt, sondern weil das Finanzamt deinen Gewinn noch nicht kennt. Im zweiten Jahr kommt dann beides gleichzeitig: die Nachzahlung für das erste Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende. Wer damit nicht gerechnet hat, hat ein Liquiditätsproblem, kein Steuerproblem.
Die vier Termine
§ 37 EStG legt sie fest, und sie sind jedes Jahr dieselben:
| Termin | Betrifft |
|---|---|
| 10. März | 1. Quartal |
| 10. Juni | 2. Quartal |
| 10. September | 3. Quartal |
| 10. Dezember | 4. Quartal |
Dazu kommen bei Umsatzsteuerpflicht die Voranmeldungen, die einem eigenen Rhythmus folgen. Beides zusammen macht aus «einmal im Jahr Steuern» einen Dauerzustand, auf den man seine Rücklage einstellt.
Wie hoch sie sind
Grundlage ist die Einkommensteuer der letzten Veranlagung. Das Finanzamt unterstellt also, dass du dieses Jahr etwa so viel verdienst wie im letzten — was in der Selbstständigkeit oft falsch ist, in beide Richtungen.
Festgesetzt wird nur, wenn die Vorauszahlungen mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € je Termin betragen. Darunter bleibt es bei der Jahresabrechnung.
Der Hebel, den fast niemand nutzt. Die Vorauszahlungen sind anpassbar. Läuft dein Jahr schlechter als das letzte, kannst du eine Herabsetzung beantragen — das Finanzamt kann die Beträge bis zu 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums anpassen.
Umgekehrt gilt dasselbe: läuft es besser, ist eine freiwillige Erhöhung die billigste Versicherung gegen eine Nachzahlung, die sonst komplett auf einmal fällig wird.
Was du zurücklegen solltest
Die brauchbare Regel lautet nicht «ein Drittel», sondern: rechne deinen eigenen Durchschnittssteuersatz aus und lege ihn zurück, zusammen mit den Kranken- und Pflegebeiträgen. Genau das rechnet der Netto-Rechner Zeile für Zeile aus: was dort nicht in der Netto-Zeile steht, ist das, was auf ein separates Konto gehört.
Der Unterschied zu einem Angestellten ist rein zeitlich. Ihm wird die Lohnsteuer monatlich abgezogen, du bekommst sie zunächst ausgezahlt. Es ist nie dein Geld gewesen — es fühlt sich nur einige Monate lang so an.
Der Ablauf über zwei Jahre, konkret
So sieht der Übergang aus, der als Schock erlebt wird — an einem Gewinn von 70.000 € im ersten Jahr:
| Zeitraum | Was gezahlt wird |
|---|---|
| Jahr 1 | oft nichts — keine Veranlagung, also keine Vorauszahlungen |
| Jahr 2, Frühjahr | Erklärung für Jahr 1 abgegeben |
| Jahr 2, nach Bescheid | Nachzahlung für Jahr 1 und rückwirkende Vorauszahlungen für Jahr 2 |
| Jahr 2, laufend | vier Vorauszahlungen zu den Quartalsterminen |
Die dritte Zeile ist die harte: der Bescheid setzt die Vorauszahlungen des laufenden Jahres rückwirkend fest. Wird er im Juli erlassen, sind die Termine vom 10. März und 10. Juni bereits verstrichen — beide werden mit dem Bescheid fällig, zusammen mit der Nachzahlung. Drei Beträge auf einmal.
Was zurückzulegen ist, gerechnet
Nicht «ein Drittel», sondern der eigene Durchschnittssatz plus die Beiträge. An einem Gewinn von 70.000 €:
| Kranken- und Pflegeversicherung | rund 14.717 € |
|---|---|
| Einkommensteuer | nach dem Tarif des § 32a EStG |
| Umsatzsteuer | separat, Durchlaufposten |
Der Netto-Rechner gibt beide Zeilen aus. Was dort nicht in der Netto-Zeile steht, gehört auf ein separates Konto — und zwar monatlich, nicht quartalsweise, weil die Doppelmonate sonst genau dann treffen, wenn die Kasse niedrig ist (Kalender der Termine).
Die beiden Anträge, die es tatsächlich gibt
| Antrag | Wann | Wirkung |
|---|---|---|
| Herabsetzung der Vorauszahlungen | sobald absehbar ist, dass der Gewinn niedriger ausfällt | senkt die laufenden Termine |
| Stundung einer Nachzahlung | wenn die Zahlung eine erhebliche Härte wäre | verschiebt sie, gegen Zinsen — aber ohne Säumniszuschlag |
Der zweite ist der, den fast niemand stellt. Er ist deutlich günstiger als der Säumniszuschlag von 1 % pro angefangenen Monat, der sonst läuft — und er setzt voraus, dass man vor der Fälligkeit fragt. Danach ist es keine Stundung mehr, sondern ein Rückstand.
Umgekehrt lohnt eine freiwillige Erhöhung, wenn das Jahr besser läuft als das letzte: sie verteilt die Last auf vier Termine statt sie in einer Nachzahlung zu bündeln, die genau dann kommt, wenn schon die Vorauszahlungen des neuen Jahres laufen.
Häufige Fragen
Warum zahle ich im ersten Jahr keine Vorauszahlungen?
Weil sie sich nach der letzten Veranlagung richten, und die gibt es noch nicht. Das Finanzamt kann sie auch auf Grundlage deiner geschätzten Angaben festsetzen — dann verteilt sich die Last früher und der Schock im zweiten Jahr entfällt.
Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?
Ja, auf Antrag, wenn dein Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt. Das ist der wirksamste Liquiditätshebel, den § 37 EStG bietet.
Ab welchem Betrag werden sie festgesetzt?
Ab 400 € im Kalenderjahr und 100 € je Termin.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Sie läuft getrennt über die Voranmeldung und ist ein Durchlaufposten — sie war nie Teil deines Einkommens, gehört aber trotzdem nicht angetastet.
Stand: 17.08.2026. Quelle: § 37 EStG. Keine steuerliche Beratung.