Rentenversicherung als Selbstständiger
Für die meisten freiwillig — und genau deshalb der Posten, der am häufigsten vergessen wird.
Die meisten freiberuflichen IT- und Beratungstätigkeiten sind nicht rentenversicherungspflichtig. Das klingt nach einem Vorteil und ist der teuerste Denkfehler beim Wechsel in die Selbstständigkeit: was nicht abgezogen wird, wird auch nicht angespart.
Wer doch pflichtversichert ist
§ 2 SGB VI nennt die Gruppen ausdrücklich — darunter Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Handwerker in der Handwerksrolle. Und, für Freelancer besonders relevant, Nummer 9:
«Personen, die […] auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind»
Wer dauerhaft im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeitet und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, ist rentenversicherungspflichtig — obwohl er völlig legal selbstständig ist. Das ist die arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit, und sie wird ständig mit Scheinselbständigkeit verwechselt. Es sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Folgen.
Was freiwillige Beiträge kosten
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %. Zwischen Mindest- und Höchstbeitrag ist jeder Betrag frei wählbar:
| Mindestbeitrag | 112,16 € / Monat |
|---|---|
| Regelbeitrag (Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße) | 735,63 € / Monat |
| Halber Regelbeitrag (bis Ende des 3. Jahres nach Gründung) | 367,82 € / Monat |
| Höchstbeitrag | 1.571,70 € / Monat |
Der halbe Regelbeitrag in den ersten Jahren ist eine echte Erleichterung für Gründer — und eine, die man aktiv wählen muss.
Die Lücke, in Zahlen
Als Angestellter zahlen du und dein Arbeitgeber gemeinsam 18,6 % deines Bruttogehalts in die Rentenversicherung — je zur Hälfte (§ 168 SGB VI). Bei 65 000 € Gehalt sind das 12.090 € im Jahr, von denen du selbst nur die Hälfte spürst.
Als Selbstständiger entfällt beides. Wer sein Netto mit dem eines Angestellten vergleicht, ohne diese Summe einzuplanen, vergleicht nicht dasselbe. Der Gehalt-Umrechner stellt genau das nebeneinander: den Tagessatz für gleiches Netto, und den für gleiches Netto plus gleiche Altersvorsorge. Der Abstand zwischen beiden ist die Lücke.
Beiträge mindern die Steuer
Rentenbeiträge sind Vorsorgeaufwendungen und mindern das zu versteuernde Einkommen (§ 10 EStG). Der Höchstbetrag ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und liegt deutlich über dem, was ein Selbstständiger im gesetzlichen Regelsystem überhaupt einzahlen kann — freiwillige Beiträge sind also faktisch immer voll abziehbar. Netto kostet dich der Beitrag damit weniger als sein Nennbetrag.
Was ein Beitragsjahr an Rente bringt
Die Rentenversicherung rechnet in Entgeltpunkten: ein Jahr mit einem Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts ergibt einen Punkt. Das Durchschnittsentgelt beträgt 51.944 €.
| Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | entspricht einem Einkommen von | Entgeltpunkte |
|---|---|---|---|
| 112,16 € | 1.345,92 € | 7.236 € | 0,14 |
| 367,82 € | 4.413,84 € | 23.730 € | 0,46 |
| 735,63 € | 8.827,56 € | 47.460 € | 0,91 |
| 1.571,70 € | 18.860,40 € | 101.400 € | 1,95 |
Die letzte Spalte ist die einzige, die zählt: der Mindestbeitrag baut je Jahr rund 0,14 Entgeltpunkte auf — mit dreißig Beitragsjahren also einen Bruchteil dessen, was ein Angestellter erreicht. Der Mindestbeitrag hält eine Anwartschaft offen, er baut keine Rente auf. Wer die Lücke schließen will, landet beim Regelbeitrag oder darüber.
Warum die Lücke sich nicht von selbst schließt
Als Angestellter fließen 18,6 % deines Bruttogehalts in die Rentenversicherung, wovon du die Hälfte spürst. Als Selbstständiger entfällt beides — und der Betrag, der nicht abgezogen wird, ist eben nicht gespart.
Rechnerisch: bei einem Gewinn, der einem Gehalt von 70.000 € entspricht, wären das 13.020 € im Jahr. Über zwanzig Jahre summiert sich das auf 260.400 € an nicht geleisteten Beiträgen — ohne Verzinsung. Das ist die Größenordnung, um die der Gehalt-Umrechner seine beiden Tagessätze auseinanderzieht.
Freiwillige gesetzliche Beiträge oder privat vorsorgen?
| Gesetzlich freiwillig | Private Vorsorge | |
|---|---|---|
| Höhe wählbar | ja, zwischen Mindest- und Höchstbeitrag | ja |
| Steuerlich abziehbar | ja, faktisch voll | je nach Vertragsart |
| Erwerbsminderungsschutz | bei ausreichenden Beitragszeiten | nur wenn vereinbart |
| Flexibilität | Beiträge frei aussetzbar | vertragsabhängig |
Der Punkt, der bei Freelancern am häufigsten übersehen wird, ist der dritte: die gesetzliche Rentenversicherung enthält einen Erwerbsminderungsschutz, der an Beitragszeiten hängt. Wer nie einzahlt, hat ihn nicht — und das ist ein anderes Risiko als eine zu kleine Altersrente. Es reiht sich neben die beiden anderen Lücken, die dieses Site benennt: Krankengeld und Arbeitslosenversicherung.
Häufige Fragen
Muss ich als IT-Freelancer in die Rentenversicherung einzahlen?
In der Regel nicht — es sei denn, du arbeitest dauerhaft im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber (§ 2 Nr. 9 SGB VI). Dann besteht Pflicht.
Was kostet der Mindestbeitrag?
112,16 € im Monat; der Höchstbeitrag liegt bei 1.571,70 €.
Zählt die Rentenversicherungspflicht als Scheinselbständigkeit?
Nein. § 2 Nr. 9 SGB VI setzt voraus, dass du selbstständig bist. Scheinselbständigkeit nach § 7 SGB IV bedeutet das Gegenteil: dass du es nie warst.
Lohnt sich ein zweiter Auftraggeber?
Für die Rentenversicherungspflicht ja, sie knüpft genau daran an. Für die Scheinselbständigkeit nicht — diese hängt an Weisungsgebundenheit und Eingliederung.
Stand: 17.08.2026. Quellen: § 2 SGB VI, § 168 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung (Berechnungsgrößen des Jahres). Keine Beratung.