Freiberuflich oder Gewerbe?
Die erste steuerliche Weiche für Selbstständige in Deutschland — und die einzige, die über die Gewerbesteuer entscheidet.
Wähle oben deine Tätigkeit, um die Einordnung und den Unterschied in Euro zu sehen.
Was der Unterschied kostet
Bei einem Jahresgewinn von 100.000 € und einem Hebesatz von 280 %:
| Freiberuflich | Gewerbe | |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 0,00 € | 7.399,00 € |
| davon angerechnet (§ 35 EStG) | — | 7.399,00 € |
| Netto im Jahr | 60.085 € | 60.601 € |
Rechnerisch liegt das Gewerbe hier 516 € vorn: die Anrechnung senkt die Einkommensteuer und damit auch die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags.
Der Katalog des § 18 EStG, im Wortlaut
Das Gesetz nennt die freiberufliche Tätigkeit als «die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit» und zählt dann auf: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen — «und ähnlicher Berufe».
Diese letzten drei Wörter sind der Kern des Themas. «Informatiker» steht nicht im Katalog. IT- und Datenberufe werden über die Öffnungsklausel eingeordnet, was erklärt, warum ausgerechnet die häufigste Freelancer-Gruppe Deutschlands die unsicherste Einordnung hat.
Was du konkret tun kannst
- Frag das Finanzamt, statt es zu vermuten. Die Einordnung folgt der tatsächlichen Tätigkeit, nicht ihrer Bezeichnung in der Rechnung.
- Trenne Mischtätigkeiten. Wer neben der Beratung Software als Produkt verkauft, riskiert, dass der gewerbliche Teil auf das Ganze abfärbt.
- Prüfe den Hebesatz deiner Gemeinde, bevor du die Frage für existenziell hältst. Unterhalb von 400 % ist die Gewerbesteuer voll angerechnet, und die Einordnung kostet dich rechnerisch nichts.
- Verwechsle das nicht mit Scheinselbständigkeit. Das ist eine ganz andere Frage — hier erklärt.
Keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Wortlaut des § 18 EStG wieder und rechnet den finanziellen Unterschied mit den amtlichen Werten aus. Die Einordnung selbst trifft das Finanzamt im Einzelfall — und genau bei den «ähnlichen Berufen» zahlt sich ein Gespräch mit einer Steuerberatung am schnellsten aus.