Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Nicht dasselbe wie deine Steuernummer — und für EU-Kunden unverzichtbar.
Zwei Nummern werden regelmäßig verwechselt. Die Steuernummer ordnet dich deinem Finanzamt zu und gehört auf jede Rechnung. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identifiziert dich im europäischen Binnenmarkt — und ohne sie funktioniert der Übergang der Steuerschuld auf einen EU-Kunden nicht.
Wer sie erteilt, und wie
| Erteilende Stelle | das Bundeszentralamt für Steuern, nicht dein Finanzamt |
|---|---|
| Antrag | schriftlich, mit Name, Anschrift und Steuernummer |
| Auch bei der Anmeldung | im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitbeantragbar |
Der einfachste Weg ist der zweite: sie beim Start mitzubeantragen, statt sie später zu brauchen und zu warten — siehe Selbstständig anmelden.
Wann du sie brauchst
- Leistungen an EU-Geschäftskunden. Beide Nummern — deine und seine — gehören auf die Rechnung, zusammen mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers. Details im Ratgeber zu EU-Kunden.
- Einkäufe bei EU-Anbietern. Cloud-Dienste, Software-Abos, Werbeplattformen rechnen ohne Umsatzsteuer ab, wenn du eine USt-IdNr hinterlegst — und verlagern die Steuerschuld auf dich. Ohne die Nummer zahlst du ausländische Umsatzsteuer, die du nicht als Vorsteuer ziehen kannst.
- Prüfung der Gegenseite. Die Nummer deines Kunden ist der Nachweis, dass du an einen Unternehmer geleistet hast. Sie lässt sich beim Bundeszentralamt bestätigen — und das ist keine Formalität, sondern die Grundlage der Verlagerung.
Der Fall, der Kleinunternehmer betrifft. Auch wer § 19 UStG anwendet und selbst keine Umsatzsteuer ausweist, kann eine USt-IdNr brauchen — nämlich für Einkäufe bei EU-Anbietern, bei denen die Steuerschuld auf ihn übergeht. Dass man selbst keine Umsatzsteuer ausweist, heißt nicht, dass man keine schuldet.
Die Nummer des Kunden prüfen — und warum das mehr ist als Höflichkeit
Die Verlagerung der Steuerschuld setzt voraus, dass dein Kunde Unternehmer ist. Der Nachweis dafür ist seine gültige USt-IdNr — und «gültig» heisst: zum Zeitpunkt der Leistung, nicht irgendwann. Das Bundeszentralamt bietet dafür eine Bestätigungsabfrage an, in zwei Stufen:
| Einfache Bestätigung | die Nummer existiert und ist gültig |
|---|---|
| Qualifizierte Bestätigung | zusätzlich: Name, Ort, Strasse stimmen mit den Angaben überein |
Die qualifizierte ist die relevante. Sie liefert einen dokumentierbaren Nachweis, und genau der fehlt in der Prüfung, wenn man sich auf eine Nummer aus einer E-Mail-Signatur verlassen hat. Bei einem laufenden Rahmenvertrag lohnt eine erneute Abfrage — Nummern werden ungültig, etwa nach einer Umstrukturierung beim Kunden.
Was passiert, wenn die Nummer falsch war
Dann fehlt die Grundlage für den Verzicht auf die deutsche Umsatzsteuer. Praktisch heisst das: du hättest sie ausweisen und abführen müssen. Nachträglich vom Kunden zu bekommen ist eine Verhandlung, nicht ein Anspruch — und genau deshalb ist der Zeitpunkt der Prüfung vor der ersten Rechnung, nicht nach der Betriebsprüfung.
Der umgekehrte Fehler ist der aus § 14c UStG: deutsche Umsatzsteuer ausweisen, wo die Schuld übergegangen wäre. Auch das erzeugt eine Schuld — und ihre Korrektur braucht wieder den Kunden.
Der Fall, der die meisten Freelancer betrifft: die Einkäufe
Cloud-Hosting, Design-Werkzeuge, Werbeplattformen, Code-Assistenten — die meisten dieser Anbieter sitzen in einem anderen EU-Staat oder ausserhalb. Hinterlegst du eine USt-IdNr, rechnen sie ohne Umsatzsteuer ab, und die Schuld geht auf dich über: du meldest sie in der Voranmeldung an und ziehst sie im selben Schritt als Vorsteuer ab. Netto null, ein Vorgang mehr.
Ohne die Nummer zahlst du dagegen die ausländische Umsatzsteuer des Anbieters — und die ist in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Bei 300 € Werkzeugkosten im Monat sind das über ein Jahr rund 684 €, die verloren gehen, weil eine Nummer nicht hinterlegt war.
Das ist auch der Grund, warum die Frage Kleinunternehmer oder nicht und die Frage der USt-IdNr getrennt sind: die erste betrifft deine Ausgangsseite, die zweite deine Eingangsseite.
Häufige Fragen
Wer erteilt die USt-IdNr?
Das Bundeszentralamt für Steuern, auf schriftlichen Antrag mit Name, Anschrift und Steuernummer (§ 27a UStG).
Ist sie dasselbe wie die Steuernummer?
Nein. Die Steuernummer ordnet dich deinem Finanzamt zu; die USt-IdNr identifiziert dich im EU-Binnenmarkt.
Brauche ich sie als Kleinunternehmer?
Möglicherweise ja — für Einkäufe bei EU-Anbietern, bei denen die Steuerschuld auf dich übergeht.
Muss ich die Nummer meines Kunden prüfen?
Es ist dringend zu empfehlen: sie ist der Nachweis, dass du an einen Unternehmer geleistet hast, und damit die Grundlage der Steuerschuldverlagerung.
Stand: 17.08.2026. Quelle: § 27a UStG. Keine steuerliche Beratung.