Kleinunternehmerregelung

Was § 19 UStG erspart — und was er ausdrücklich nicht tut.

Die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuervergünstigung. Sie ist eine Vereinfachung im Verfahren: du weist keine Umsatzsteuer aus, führst keine ab und gibst keine Voranmeldung ab. Auf dein Netto wirkt sie nicht — und diese Verwechslung kostet manchen mehr, als die Regelung ihm bringt.

Die zwei Grenzen

§ 19 UStG verlangt beide Bedingungen gleichzeitig:

Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €
Gesamtumsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €

Es ist ein Umsatz, nicht ein Gewinn: die Grenze bezieht sich auf das, was du in Rechnung stellst, nicht auf das, was übrig bleibt. Bei 25.000 € Umsatz und 200 abrechenbaren Tagen entspricht die Vorjahresgrenze einem Tagessatz von rund 125 € — für die meisten IT- und Beratungsprofile ist sie damit schon nach wenigen Monaten überschritten.

Was sie am Einkommen ändert: nichts

Die Umsatzsteuer ist für dich ein Durchlaufposten. Du vereinnahmst sie und führst sie ab; sie war nie dein Geld. Ob du 19 % ausweist oder nicht, verändert dein Netto nicht — der Netto-Rechner rechnet deshalb durchgehend ohne Umsatzsteuer.

Wo sie tatsächlich hilft — und wo sie schadet

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Voranmeldungentfälltregelmäßig
Vorsteuerabzugneinja
Kunden mit Vorsteuerabzuggleichgültiggleichgültig
PrivatkundenPreisvorteil möglich

Der entscheidende Punkt steht in der zweiten Zeile: ohne Regelbesteuerung gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wer Hardware, Software oder ein Büro anschafft, zahlt die Umsatzsteuer darauf endgültig selbst. Und für Geschäftskunden — der Normalfall bei Freelancern — ist deine ausgewiesene Umsatzsteuer kein Nachteil: sie ziehen sie selbst als Vorsteuer ab. Der Preisvorteil entsteht nur bei Privatkunden.

Der Fall, in dem die Regelung teuer wird. Ein Freelancer mit Geschäftskunden und Anschaffungen verliert den Vorsteuerabzug, ohne im Gegenzug irgendetwas zu gewinnen: seine Kunden hätten die Umsatzsteuer ohnehin abgezogen. Das ist keine Ausnahmekonstellation, sondern der Regelfall im IT- und Beratungsgeschäft.

Wenn die Grenze mitten im Jahr fällt

Beide Grenzen wirken unterschiedlich. Wird die Vorjahresgrenze überschritten, endet die Regelung zum folgenden Jahr. Die Grenze des laufenden Jahres wirkt schärfer: wird sie überschritten, gilt die Regelung für den überschreitenden Umsatz nicht mehr. Praktisch bedeutet das, den eigenen Umsatzstand zu kennen, bevor man einen Auftrag annimmt, der die Grenze reißt — nicht danach.

Die Rechnung, die die Entscheidung trägt

An einem typischen Freelancer-Jahr: 60.000 € Umsatz, 6.000 € netto Anschaffungen und Werkzeuge, Geschäftskunden.

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Rechnungenkeine11.400 €, abzuführen
Vorsteuer auf Ausgaben0 €+ 1.140 € erstattet
Nachteil für den Kundenkeinerkeiner — er zieht sie selbst ab
Differenz− 1.140 €

Der Kleinunternehmer verliert hier 1.140 € im Jahr, ohne dass irgendjemand etwas gewinnt. Der Preisvorteil, der die Regelung rechtfertigen würde, existiert nur bei Privatkunden — und für die meisten IT-, Beratungs- und Gestaltungsprofile sind Privatkunden die Ausnahme.

Wann sie dennoch die richtige Wahl ist

Was sich beim Wechsel ändert

Drei Dinge, in dieser Reihenfolge:

  1. Rechnungsvorlage. Steuersatz und Steuerbetrag kommen dazu — mit dem Risiko des § 14c UStG, wenn die alte Vorlage weiterläuft.
  2. Voranmeldung. Im ersten Jahr regelmäßig monatlich, danach nach Steuerhöhe — siehe Voranmeldung.
  3. USt-IdNr, wenn EU-Kunden oder EU-Einkäufe im Spiel sind — siehe § 27a UStG.

Und ein Punkt, der überrascht: die Bindung an den Verzicht auf die Regelung ist mehrjährig. Wer sie aufgibt, kommt nicht im nächsten Jahr zurück — das ist ein Grund, die Rechnung vor dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu machen und nicht danach.

Häufige Fragen

Spare ich als Kleinunternehmer Steuern?

Nein. Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung fallen unverändert an. Die Regelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, und die war nie Teil deines Einkommens.

Muss ich auf der Rechnung etwas angeben?

Du weist keine Umsatzsteuer aus. Ein Hinweis auf die Anwendung des § 19 UStG ist üblich und erspart Rückfragen.

Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja. Das ist genau die Überlegung, die sich lohnt, wenn du Geschäftskunden hast und Anschaffungen planst — dann ist der Vorsteuerabzug mehr wert als die ersparte Voranmeldung.

Stand: 17.08.2026. Quelle: § 19 UStG, § 12 UStG. Keine steuerliche Beratung.

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Häufige Fragen

Spare ich als Kleinunternehmer Steuern?
Nein. Einkommensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung fallen unverändert an. § 19 UStG betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, die ein Durchlaufposten ist.
Welche Grenzen gelten?
Höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr — beide Bedingungen gleichzeitig.
Wann schadet die Regelung?
Wenn du Geschäftskunden hast und Anschaffungen tätigst: du verlierst den Vorsteuerabzug, während deine Kunden die ausgewiesene Umsatzsteuer ohnehin selbst abgezogen hätten.
Was passiert beim Überschreiten mitten im Jahr?
Wird die Vorjahresgrenze überschritten, endet die Regelung zum folgenden Jahr. Wird die Grenze des laufenden Jahres überschritten, gilt sie für den überschreitenden Umsatz nicht mehr.