Rechnung schreiben

Zehn Pflichtangaben, eine Frist — und zwei Sonderfälle, die bei Freelancern ständig vorkommen.

Eine unvollständige Rechnung ist kein Formfehler ohne Folgen: sie kostet deinen Kunden den Vorsteuerabzug. Deshalb prüfen größere Auftraggeber genau, und deshalb lohnt es, die Liste einmal richtig zu kennen statt sie zu erahnen.

Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

1Vollständiger Name und vollständige Anschrift von dir und deinem Kunden
2Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3Ausstellungsdatum
4Eine fortlaufende Nummer, einmalig vergeben
5Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
6Leistungszeitpunkt — bei Anzahlungen das Datum der Vereinnahmung
7Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Befreiungen
8Steuersatz und Steuerbetrag, oder Hinweis auf die Befreiung
9Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Empfängers, wo sie besteht
10Die Angabe «Gutschrift», wenn der Empfänger abrechnet

Punkt 4 wird am häufigsten falsch gemacht. Fortlaufend heißt nicht lückenlos aufsteigend um eins — es heißt einmalig. Ein Schema wie 2026-014 ist zulässig, ein doppelt vergebener Wert nicht.

Die Frist

Die Rechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). In der Praxis rechnet niemand so spät ab — aber die Frist ist der Rahmen, in dem eine Nachberechnung noch möglich ist.

Zwei Sonderfälle, die dich betreffen

Kleinunternehmer

Wendest du § 19 UStG an, weist du keine Umsatzsteuer aus — Punkt 8 entfällt entsprechend, und ein Hinweis auf die Regelung erspart Rückfragen. Was das für dein Einkommen bedeutet (nämlich nichts), steht im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Kunde im EU-Ausland

Bei Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Auf der Rechnung stehen dann beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — üblich als «Reverse Charge». Du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus.

Wie lange du alles behalten musst

Und hier liegt eine Änderung, die die meisten Ratgeber im Netz noch nicht abgebildet haben. § 147 Abs. 3 AO unterscheidet drei Fristen:

UnterlageFrist
Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse10 Jahre
Buchungsbelege — also deine Rechnungen8 Jahre
Sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen6 Jahre

Belege: acht Jahre, nicht zehn. Die Frist wurde verkürzt; ein großer Teil der Online-Ratgeber nennt weiterhin zehn. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist — und sie verlängert sich, so lange die Unterlagen für eine noch offene Festsetzung von Bedeutung sind.

Die Angaben, die am häufigsten fehlen

Nicht die exotischen, sondern drei banale — und jede kostet dem Kunden den Vorsteuerabzug, bis sie nachgeholt ist:

FehltWarum es passiertFolge
Leistungszeitpunktman nennt den Zeitraum im Text, nicht als AngabePflichtangabe Nr. 6 fehlt
SteuernummerVorlage aus der Zeit vor der AnmeldungPflichtangabe Nr. 2 fehlt
Aufschlüsselung nach Steuersätzeneine Summe statt getrennter ZeilenPflichtangabe Nr. 7 fehlt

Alle drei sind Vorlagenfehler, keine Wissensfehler. Eine Vorlage pro Fallgruppe — Inland, EU-Geschäftskunde, Privatkunde — beseitigt sie dauerhaft und verhindert zugleich die Schuld nach § 14c UStG.

Die eine Zeile, die Geld wert ist

Ein konkretes Zahlungsdatum statt «zahlbar innerhalb von 14 Tagen». Ist der Termin kalendermäßig bestimmt, tritt der Verzug ohne Mahnung ein — und damit laufen Zinsen und die Pauschale von 40 € sofort, bei Geschäftskunden mit 9 Punkten über dem Basiszinssatz. Details im Ratgeber zum Zahlungsverzug.

Es ist die billigste Klausel, die es gibt: ein Datum statt einer Frist, und die Mahnung entfällt.

Elektronische Rechnungen

Eine Rechnung als PDF ist keine «elektronische Rechnung» im rechtlichen Sinn — dieser Begriff bezeichnet ein strukturiertes Format, das maschinell auslesbar ist. Für Freelancer heißt das praktisch: größere Auftraggeber und öffentliche Stellen verlangen zunehmend ein Format, kein Dokument. Wer für sie arbeitet, sollte die Anforderung vor dem ersten Auftrag klären statt nach der ersten Rechnung.

Die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG bleiben davon unberührt — sie gelten für jedes Format. Und die Aufbewahrungsfristen des § 147 AO ebenso: eine elektronisch erhaltene Rechnung ist elektronisch aufzubewahren, ein Ausdruck genügt nicht.

Häufige Fragen

Was heißt «fortlaufende Nummer»?

Einmalig vergeben, nicht zwingend lückenlos. Jahres- oder Projektpräfixe sind zulässig, Doppelvergaben nicht.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?

Dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug, bis die Rechnung berichtigt ist. Eine Berichtigung ist möglich — deshalb ist eine unvollständige Rechnung ärgerlich, aber reparabel.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Du weist sie nicht aus und darfst sie auch nicht ausweisen.

Stand: 17.08.2026. Quellen: § 14 UStG, § 147 AO. Keine steuerliche Beratung.

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Häufige Fragen

Was heißt «fortlaufende Nummer» auf einer Rechnung?
Die Nummer muss einmalig vergeben sein, nicht zwingend lückenlos aufsteigend. Jahres- oder Projektpräfixe sind zulässig, eine doppelte Vergabe nicht (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG).
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO. Die Belegfrist wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Bis wann muss eine Rechnung ausgestellt sein?
Innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung (§ 14 Abs. 2 UStG).
Was gilt bei Kunden im EU-Ausland?
Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Auf der Rechnung stehen beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; deutsche Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.