Investitionsabzugsbetrag

Steuer in ein anderes Jahr verschieben — bevor du überhaupt gekauft hast.

Ein gutes Jahr ist steuerlich ein teures Jahr. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt, einen Teil einer geplanten Anschaffung schon heute abzuziehen — und damit Gewinn aus einem Spitzenjahr in ein ruhigeres zu verschieben. Für Freelancer mit stark schwankender Auftragslage ist das das wirksamste Steuerinstrument überhaupt, und fast kein Ratgeber erwähnt es.

Wie es funktioniert

Abziehbarer Anteil der geplanten Kosten bis zu 50 %
Höchstbetrag je Betrieb (Jahr + drei Vorjahre) 200.000 €
Gewinngrenze für die Inanspruchnahme 200.000 €
Frist zur Nutzung bis Ende des Folgejahres der Anschaffung, fast ausschließlich betrieblich

Am Beispiel. Du planst für nächstes Jahr eine Anschaffung von 4.000 € netto. Schon dieses Jahr kannst du 2.000 € abziehen — und damit deinen Gewinn dieses Jahres senken, ohne einen Euro ausgegeben zu haben. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % verschiebt das rund 840 € Steuer in die Zukunft.

Die Gewinngrenze ist großzügig

Sie liegt bei 200.000 € — also weit über dem, was die meisten Freelancer erreichen. Praktisch heißt das: fast jeder darf. Das unterscheidet § 7g von den meisten Fördernormen, bei denen die Schwelle das Instrument entwertet.

Die Falle

Wird nicht investiert, wird rückabgewickelt. Der Abzug ist kein Geschenk, sondern eine Vorwegnahme. Kommt die Anschaffung nicht, wird der Betrag im ursprünglichen Jahr wieder hinzugerechnet — mit den Zinsfolgen einer geänderten Festsetzung. Wer den Abzug nutzt, sollte die Investition also wirklich planen, nicht behaupten.

Ebenso zu beachten: das Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, und zwar bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung. Ein Laptop, der zur Hälfte privat läuft, erfüllt das nicht.

Wie es sich mit den anderen Regeln verzahnt

Der vollständige Zyklus, über vier Jahre

§ 7g wirkt nicht in einem Jahr, sondern über einen Zyklus — und das ist der Teil, den man planen muss statt ihn zu entdecken:

JahrVorgangWirkung auf den Gewinn
1Abzug von 50 % der geplanten Kostenmindert das starke Jahr
2 oder 3Anschaffung erfolgtder Abzug wird hinzugerechnet
2 oder 3…und gegen die Anschaffung verrechnetAbschreibungsbasis sinkt entsprechend
bis 4Nutzung fast ausschließlich betrieblichVoraussetzung bleibt zu erfüllen

Netto über den ganzen Zyklus ist der Effekt null: du ziehst nicht mehr ab, du ziehst früher ab. Der Gewinn ist eine Verschiebung, und ihr Wert ist der Unterschied der Grenzsteuersätze zwischen den beiden Jahren.

Deshalb lohnt § 7g dann, wenn die Jahre ungleich sind — ein Spitzenjahr, dem ein ruhigeres folgt. Bei gleichmäßigem Einkommen verschiebt er Steuer ohne Ersparnis und erzeugt nur Dokumentationspflicht. Wer eine gleichmäßige Auslastung hat, braucht ihn nicht.

Wie er sich mit den anderen Regeln verzahnt

Was in einer Prüfung dazu gefragt wird

Drei Dinge, und alle drei sind belegbar oder nicht:

Weil dieser Posten über mehrere Jahre läuft, ist er in einer Betriebsprüfung ein naheliegender Ansatzpunkt — und eine Beanstandung trifft dann nicht ein Jahr, sondern den Zyklus.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich vorab abziehen?

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, insgesamt höchstens 200.000 € je Betrieb über das laufende Jahr und die drei Vorjahre.

Bis zu welchem Gewinn darf ich es nutzen?

Bis 200.000 € Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags.

Was passiert, wenn ich nicht investiere?

Der Abzug wird im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht, mit den Folgen einer geänderten Steuerfestsetzung. Es ist eine Verschiebung, kein Geschenk.

Gilt das auch für Freiberufler?

Ja. § 7g gilt für Betriebe unabhängig davon, ob sie freiberuflich oder gewerblich sind.

Stand: 17.08.2026. Quelle: § 7g EStG. Keine steuerliche Beratung — für die Gestaltung eines Spitzenjahres lohnt eine Steuerberatung besonders.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich mit § 7g EStG vorab abziehen?
Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, insgesamt höchstens 200.000 Euro je Betrieb über das Jahr und die drei Vorjahre.
Bis zu welchem Gewinn darf ich den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
Bis 200.000 Euro Gewinn vor Abzug des Betrags — eine Grenze, die die meisten Freelancer nicht erreichen.
Was passiert, wenn die geplante Investition ausbleibt?
Der Abzug wird im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht, mit den Folgen einer geänderten Steuerfestsetzung. Es ist eine Verschiebung, kein Geschenk.
Gilt § 7g EStG auch für Freiberufler?
Ja, unabhängig davon, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.