Netto-Rechner für Freelancer
Vom Tagessatz zum Netto — mit Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und, wenn es dich betrifft, der Gewerbesteuer.
Dein Netto im Jahr
86.631 €7.219 € im Monat · 57,7 % vom Umsatz bleiben dir
| Umsatz (751 € × 200 Tage) | 150.200 € |
|---|---|
| Gewinn | 150.200 € |
| − Krankenversicherung (16,9 %) | − 11.787,75 € |
| − Pflegeversicherung (4,2 %) | − 2.929,50 € |
| − Gewerbesteuer (Hebesatz 449 %) | − 19.753,76 € |
| zu versteuerndes Einkommen | 135.483 € |
| − Einkommensteuer (§ 32a EStG) | − 45.766 € |
| + Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) | + 17.598,00 € |
| − Solidaritätszuschlag | − 930,34 € |
| Netto | 86.631 € |
Dein Gewinn liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €: Kranken- und Pflegebeiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei — der Grund, warum die Abgabenquote mit steigendem Tagessatz sinkt.
Freiberuflich oder Gewerbe — was bleibt übrig?
Die Unterscheidung ist die wichtigste Weiche im deutschen Steuerrecht für Selbstständige, und sie hat weder in Frankreich noch in Spanien ein Gegenstück. Freie Berufe nach § 18 EStG — Ingenieure, Informatiker, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Übersetzer — zahlen keine Gewerbesteuer. Alles andere ist Gewerbe.
| Bei 751 € × 200 Tagen | Freiberuflich | Gewerbe (449 %) |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 0,00 € | 19.753,76 € |
| davon auf die Einkommensteuer angerechnet | — | 17.598,00 € |
| Einkommensteuer nach Anrechnung | 45.766 € | 28.168 € |
| Solidaritätszuschlag | 2.517,13 € | 930,34 € |
| Netto im Jahr | 87.200 € | 86.631 € |
Warum der Unterschied oft kleiner ist als erwartet
Weil § 35 EStG die Einkommensteuer um das Vierfache des Steuermessbetrags senkt, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Rechnet man das aus, ist die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % vollständig ausgeglichen: Vierfaches des Messbetrags ≥ Messbetrag × Hebesatz/100 gilt genau dann, wenn der Hebesatz 400 % nicht übersteigt.
Oberhalb dieser Schwelle bleibt der Teil, den die Anrechnung nicht mehr deckt, als echte Belastung. Deshalb ist der Hebesatz deiner Gemeinde keine Nebensache: zwischen dem gesetzlichen Mindestwert und den Sätzen großer Städte liegen mehrere Hundert Prozentpunkte — und damit, bei gleichem Tagessatz, ein spürbarer Unterschied im Netto.
Der Rechner zeigt oben beide Fälle mit demselben Hebesatz. Trag den Satz deiner Gemeinde ein, und die Rechnung wird deine.
Was hier gerechnet wird — und was nicht
Jede Zahl in diesem Rechner steht mit ihrer Rechtsquelle in unserer Datenbank. Was gerechnet wird:
- Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG — kein Näherungswert, sondern die Formel selbst, inklusive der beiden quadratischen Tarifzonen. Grundfreibetrag: 12.348 €.
- Solidaritätszuschlag mit Freigrenze (20.350 € bei Einzelveranlagung) und Milderungszone. Unter der Freigrenze ist er null — was für die meisten Selbstständigen der Normalfall ist.
- Kranken- und Pflegeversicherung als freiwillig gesetzlich Versicherter, mit Beitragsbemessungsgrenze und Mindestbemessungsgrundlage.
- Gewerbesteuer mit Freibetrag von 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 % und Anrechnung nach § 35 EStG.
- Beiträge als Sonderausgaben: Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen (§ 10 EStG).
Und was nicht gerechnet wird — offen gesagt, damit du weißt, wo die Zahl endet:
- Umsatzsteuer ist neutral: du vereinnahmst sie und führst sie ab, sie verändert dein Netto nicht. Der Regelsatz beträgt 19 %; unter den Grenzen des § 19 UStG (25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr) kannst du sie als Kleinunternehmer ganz weglassen.
- Kirchensteuer — sie hängt von der Religionszugehörigkeit und vom Land ab.
- Familien- und Kinderfreibeträge, Splittingtarif auf das Einkommen, Sonderausgaben-Pauschbetrag: der Rechner nutzt den Grundtarif.
- Private Krankenversicherung: die Beiträge richten sich nach Alter und Tarif, nicht nach dem Einkommen, und lassen sich nicht allgemein berechnen.
Kein Steuerrat. Dieser Rechner ist eine Orientierung auf Grundlage veröffentlichter Rechtsquellen, keine steuerliche Beratung. Ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall — und diese Einordnung ist genau die Frage, bei der sich ein Gespräch mit einem Steuerberater am schnellsten bezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von einem Tagessatz von 751 €?
Bei 200 abrechenbaren Tagen und den oben eingestellten Annahmen bleiben 86.631 € im Jahr, also 7.219 € im Monat — 57,7 % des Umsatzes. Die Quote steigt mit dem Tagessatz, weil Kranken- und Pflegebeiträge oberhalb von 69.750 € nicht weiter wachsen.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Die Gewerbesteuer trifft nur Gewerbebetriebe. Freie Berufe nach § 18 EStG sind davon ausgenommen — das ist der handfeste finanzielle Kern der Unterscheidung.
Ab welchem Hebesatz kostet die Gewerbesteuer wirklich Geld?
Ab 400 %. Bis dahin gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG sie vollständig aus, weil die Einkommensteuer um das Vierfache des Steuermessbetrags sinkt. Darüber bleibt die Differenz als echte Belastung.
Muss ich als Freelancer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Die meisten freiberuflichen IT- und Beratungstätigkeiten sind nicht rentenversicherungspflichtig; einzelne Gruppen sind es sehr wohl. Freiwillige Beiträge sind zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat frei wählbar und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Auf dein Netto wirkt sie nicht — sie erspart dir die Umsatzsteuer in Rechnung und Voranmeldung.
Welcher Tagessatz ist in deinem Bereich üblich? → Zum Barometer