Homeoffice und Arbeitszimmer
Drei Wege, denselben Schreibtisch abzusetzen — und nur einer ist für dich der beste.
Wer zu Hause arbeitet, hat nicht eine Möglichkeit, das abzusetzen, sondern drei — und sie schließen sich gegenseitig aus. Die Entscheidung fällt nicht nach Gefühl, sondern nach einer einzigen Frage: hat dein Arbeitsplatz eine Tür? Danach entscheidet eine Rechnung, und die kippt an einem Tag, den kaum jemand nennt.
Die drei Wege im Überblick
| Weg | Voraussetzung | Abzug |
|---|---|---|
| Tatsächliche Kosten | separater Raum, Mittelpunkt der ganzen Tätigkeit | unbegrenzt, nach Fläche |
| Jahrespauschale | dieselbe Voraussetzung, ohne Belegsammlung | 1.260 € / Jahr |
| Tagespauschale | kein eigener Raum nötig — Küchentisch genügt | 6 € / Tag, max. 1.260 € |
Die dritte Zeile ist die Neuerung, die vieles vereinfacht hat: sie verlangt keinen abgeschlossenen Raum. Damit ist der Abzug erstmals für die Mehrheit erreichbar — denn die Mehrheit hat kein freies Zimmer.
Warum «Mittelpunkt» die härteste Hürde ist
Die ersten beiden Wege setzen voraus, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist. Das ist keine Frage der Stundenzahl, sondern des inhaltlichen Schwerpunkts: dort muss das entstehen, wofür du bezahlt wirst.
Für eine Entwicklerin, die zu Hause programmiert und einmal im Monat zum Kunden fährt, ist das erfüllt. Für eine Beraterin, deren Wertschöpfung beim Kunden vor Ort stattfindet und die zu Hause nur vorbereitet und abrechnet, ist es das nicht — auch wenn sie dort mehr Stunden verbringt. Genau diese Verwechslung von Zeit und Schwerpunkt ist der häufigste Grund, aus dem der Abzug in der Prüfung fällt.
Und der Raum muss ein Raum sein: abgeschlossen, büromäßig eingerichtet, so gut wie ausschließlich beruflich genutzt. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer ist kein Arbeitszimmer, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer auch nicht — dafür gibt es den dritten Weg.
Der Tag, an dem die Wahl kippt
Beide Pauschalen sind auf denselben Betrag begrenzt: 1.260 € im Jahr. Bei 6 € pro Tag heißt das, dass die Tagespauschale ihren Deckel nach genau 210 Tagen erreicht.
Die Rechnung, die die Entscheidung trägt. Wer an 210 oder mehr Tagen im Jahr überwiegend zu Hause arbeitet, schöpft mit der Tagespauschale den vollen Betrag aus — ohne einen eigenen Raum nachweisen zu müssen. Ein Arbeitszimmer lohnt sich dann nur noch, wenn die tatsächlichen Kosten über 1.260 € liegen. Bei üblichen Mieten ist das ab etwa 12 m² Bürofläche der Fall — darunter ist die Belegsammlung Arbeit ohne Ertrag.
Ein normales Vollzeitjahr hat rund 220 Arbeitstage. Wer also überwiegend im Homeoffice arbeitet, liegt über der Kippgrenze und braucht die Raumfrage gar nicht mehr zu stellen. Wer nur zwei Tage pro Woche zu Hause ist, kommt auf etwa 100 Tage — und für den bleibt das Arbeitszimmer, wenn er es hat, der stärkere Weg.
Was «überwiegend» bei der Tagespauschale bedeutet
Die Tagespauschale gibt es für jeden Kalendertag, an dem die Tätigkeit überwiegend in der Wohnung stattfindet. Überwiegend heißt: mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dieses Tages. Ein Tag mit vier Stunden Kundentermin und drei Stunden Schreibtisch zählt also nicht.
Führe die Tage laufend mit, nicht rückblickend im März. Eine Liste mit Datum genügt, aber sie muss zeitnah entstanden sein — eine im Nachhinein rekonstruierte Zählung ist genau das, was in einer Prüfung als Schätzung behandelt wird.
Was zusätzlich absetzbar bleibt — unabhängig von allem
Der wichtigste Punkt, der ständig untergeht: Arbeitsmittel sind von allen drei Wegen nicht betroffen. Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, Software, der berufliche Anteil an Telefon und Internet — das sind gewöhnliche Betriebsausgaben und werden neben der Pauschale abgezogen.
Wer die Tagespauschale nimmt, verzichtet also nicht auf sein Werkzeug, sondern nur auf den Raum. Das ist der Grund, warum der dritte Weg für die meisten Freelancer nicht der Kompromiss ist, den der Name suggeriert, sondern die richtige Antwort.
Was das netto wert ist
Eine Pauschale ist ein Abzug von der Bemessungsgrundlage, kein Zuschuss. Ihr Wert ist der Grenzsteuersatz, nicht der Betrag: bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringen 1.260 € Abzug etwa 378 € weniger Steuer. Wie dein Grenzsteuersatz zustande kommt, steht im Ratgeber zum Tarif; einordnen lässt er sich mit dem Tagessatz-Rechner.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Tagespauschale einen eigenen Raum?
Nein. Sie setzt keinen abgeschlossenen Raum voraus — der Küchentisch genügt, solange die Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in der Wohnung stattfindet.
Kann ich Jahres- und Tagespauschale kombinieren?
Nein, für denselben Zeitraum nicht. Es ist eine Wahl, und beide sind auf 1.260 € begrenzt.
Ab wie vielen Tagen ist die Tagespauschale voll ausgeschöpft?
Nach 210 Tagen — 6 € mal 210 ergibt genau den Höchstbetrag.
Sind Laptop und Schreibtisch in der Pauschale enthalten?
Nein. Arbeitsmittel sind gewöhnliche Betriebsausgaben und werden zusätzlich abgezogen.
Stand: 17.08.2026. Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG. Keine steuerliche Beratung.